1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln alle Vertragsbeziehungen zwischen der TB Cleaning GmbH (nachfolgend „das Unternehmen“, „wir“, „uns“ oder „unser“), einer ordnungsgemäß im Handelsregister des Kantons Zürich unter der Nummer CH-020.4.079.366-3 eingetragenen Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Schaffhauserstrasse 550, 8052 Zürich, Schweiz, und jeder natürlichen oder juristischen Person (nachfolgend „der Kunde“), die Anfragen, Buchungen oder erhält Reinigungsdienstleistungen vom Unternehmen.
Durch die Anforderung eines Angebots, die Bestätigung einer Buchung oder die Annahme der vom Unternehmen bereitgestellten Dienstleistungen erkennt der Kunde diese Bedingungen ausdrücklich an und akzeptiert sie in ihrer Gesamtheit. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich von der Gesellschaft anerkannt.
2. Angebotene Dienstleistungen
Das Unternehmen ist im Bereich der Gebäudereinigung tätig und bietet professionelle Reinigungsdienstleistungen an, unter anderem:
- Regelmäßige und einmalige Wohnungsreinigung;
- Gewerbe- und Büroreinigung;
- Einzugs- und Auszugsreinigung (inkl. Übergabe-Garantiereinigung);
- Bau- und Renovierungsreinigung;
- Fensterreinigung;
- Tiefenreinigung von Teppichen, Polstern und Böden;
- Eventuell zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbarte zusätzliche Reinigungsleistungen.
Der konkrete Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem individuellen Angebot, der Buchungsbestätigung oder dem zwischen dem Unternehmen und dem Kunden abgeschlossenen Leistungsvertrag.
3. Vertragsschluss
Angebote des Unternehmens sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst dann zustande, wenn das Unternehmen die Buchung schriftlich (per E-Mail, Nachricht oder unterzeichneter Vertrag) bestätigt oder mit Zustimmung des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen beginnt.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, genaue und vollständige Angaben über Ort, Umfang und Bedingungen der auszuführenden Arbeiten zu machen. Bei Abweichungen zwischen den bereitgestellten Informationen und den tatsächlichen Bedingungen am Leistungsstandort kann es zu einer Anpassung des Preises und/oder des Zeitplans kommen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise sind in Schweizer Franken (CHF) angegeben. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise inklusive der jeweils gültigen Schweizer Mehrwertsteuer (MwSt.). Reisekosten, Parkgebühren, Sonderausstattungen und Verbrauchsmaterialien können ggf. gesondert in Rechnung gestellt werden.
Rechnungen sind innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug auf das von der Gesellschaft angegebene Bankkonto zahlbar. Bei einmaligen Leistungen behält sich das Unternehmen das Recht vor, eine Zahlung per Vorkasse oder nach Abschluss der Leistung zu verlangen.
Bei verspäteter Zahlung gerät der Kunde ohne weitere Mahnung mit Ablauf der Zahlungsfrist gemäß Art. 102 des Schweizerischen Obligationenrechts in Verzug. Die Gesellschaft ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % pro Jahr sowie eine Mahngebühr von CHF 20.- pro erfolgter Mahnung zu erheben. Darüber hinaus behält sich das Unternehmen das Recht vor, Ersatz für etwaige durch die Verzögerung verursachte zusätzliche Schäden zu fordern.
5. Stornierung und Umbuchung
Eine Stornierung oder Verschiebung einer bestätigten Buchung muss dem Unternehmen so früh wie möglich schriftlich (per E-Mail oder Nachricht) mitgeteilt werden. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten folgende Stornogebühren:
- Mehr als 48 Stunden vor dem geplanten Start: kostenlos;
- Zwischen 48 und 24 Stunden vor dem geplanten Beginn: 50 % des vereinbarten Preises;
- Weniger als 24 Stunden vor dem geplanten Beginn oder bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Preises.
Kann das Unternehmen die Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht erbringen (z. B. verweigerter Zugang zu den Räumlichkeiten, fehlende Versorgungsleistungen wie Wasser oder Strom), bleibt der volle vereinbarte Preis geschuldet.
6. Pflichten des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass:
- Der Zutritt zu den Räumlichkeiten erfolgt zum vereinbarten Termin;
- Wasser, Strom und ausreichende Beleuchtung sind am Servicestandort vorhanden;
- Zerbrechliche, wertvolle oder empfindliche Gegenstände werden vor Beginn der Dienstleistung entfernt, gesichert oder eindeutig gekennzeichnet;
- Eventuelle besondere Anweisungen, Sicherheitsrisiken oder Besonderheiten der Räumlichkeiten werden dem Unternehmen vorab mitgeteilt;
- Sofern vorhanden, werden Haustiere in einem sicheren Bereich gehalten, der die Erbringung der Dienstleistung nicht beeinträchtigt.
Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann zu zusätzlichen Kosten, einer Teilerfüllung oder einer Stornierung der Dienstleistung auf Kosten des Kunden führen.
7. Leistungserbringung und Reklamationen
Das Unternehmen verpflichtet sich, alle Dienstleistungen mit der in der Schweizer Reinigungsbranche üblichen Sorgfalt und professionellen Standards auszuführen. Das Unternehmen ist berechtigt, für die Erbringung der Leistungen qualifizierte Subunternehmer zu engagieren, bleibt aber für deren Arbeit gegenüber dem Auftraggeber verantwortlich.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Ergebnis der Leistung unverzüglich nach Fertigstellung bzw. bei wiederkehrenden Leistungen innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen. Eventuelle Mängel oder Beschwerden müssen dem Unternehmen innerhalb von zweiundsiebzig (72) Stunden nach Abschluss der Dienstleistung schriftlich mitgeteilt werden. Später eingehende Mitteilungen gelten als angenommen und die Leistung genehmigt.
Bei fristgerechter Erhebung einer berechtigten Mängelrüge wird das Unternehmen den Mangel nach eigener Wahl durch eine kostenlose Nachbesserung innerhalb angemessener Frist beseitigen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Minderung, Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatz, sind im gesetzlichen Umfang ausgeschlossen und bestehen nur, wenn die Nacherfüllung fehlschlägt oder von der Gesellschaft verweigert wird.
8. Haftung
Das Unternehmen unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung, die Schäden abdeckt, die im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen fahrlässig am Eigentum des Kunden verursacht werden.
Die Gesellschaft haftet nur für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von ihr selbst, ihren Mitarbeitern oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist soweit nach schweizerischem Recht zulässig ausgeschlossen.
Das Unternehmen haftet nicht für:
- Vorbestehende Schäden, normale Abnutzung oder Flecken und Mängel, die mit herkömmlichen Reinigungstechniken nicht entfernt werden können;
- Schäden an Gegenständen, die vor der Dienstleistung defekt, zerbrechlich oder unsachgemäß gesichert waren;
- Indirekte Schäden, Folgeschäden oder immaterielle Schäden, einschließlich entgangenem Gewinn;
- Schäden, die aus unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden resultieren.
Jeder Schadensersatzanspruch muss dem Unternehmen innerhalb von zweiundsiebzig (72) Stunden nach Kenntnis des Schadens, in jedem Fall jedoch spätestens fünf (5) Tage nach Abschluss der Dienstleistung, schriftlich gemeldet werden.
9. Datenschutz
Das Unternehmen verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden im Einklang mit dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) und gegebenenfalls der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Leistungserbringung, der Abwicklung des Vertragsverhältnisses, der Abrechnung und der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.
Der Kunde hat das Recht, auf seine personenbezogenen Daten zuzugreifen, diese zu berichtigen, zu löschen oder deren Verarbeitung einzuschränken und der Verarbeitung zu widersprechen, indem er das Unternehmen unter hello@tbcleaning.ch kontaktiert. Das Unternehmen verkauft personenbezogene Daten nicht an Dritte und gibt sie nur an Dienstleister weiter, die für die Vertragserfüllung unbedingt erforderlich sind.
10. Vertraulichkeit
Das Unternehmen und seine Mitarbeiter verpflichten sich, alle Informationen vertraulich zu behandeln, von denen sie im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen Kenntnis erlangen, insbesondere Informationen über die Räumlichkeiten, das Privatleben oder die geschäftlichen Aktivitäten des Kunden. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.
11. Höhere Gewalt
Keine der Parteien haftet für Ausfälle oder Verzögerungen bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen, die auf Umstände höherer Gewalt zurückzuführen sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Streiks, Brände, Überschwemmungen oder andere unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb der angemessenen Kontrolle der betroffenen Partei liegen. Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich zu informieren und die Verpflichtungen werden für die Dauer des Ereignisses ausgesetzt.
12. Laufzeit und Kündigung
Verträge über einmalige Leistungen enden mit der ordnungsgemäßen Erbringung der vereinbarten Leistung und der Bezahlung der entsprechenden Rechnung.
Verträge über wiederkehrende Leistungen (z. B. wöchentliche, zweiwöchentliche oder monatliche Reinigung) werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können von beiden Parteien mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Das Recht beider Parteien, den Vertrag aus wichtigen Gründen im Sinne des schweizerischen Rechts mit sofortiger Wirkung zu kündigen, bleibt vorbehalten.
13. Änderungen der Bedingungen
Das Unternehmen behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen sind dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen und gelten als angenommen, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Bekanntgabe schriftlich widerspricht. Bei laufenden Verträgen gilt die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB, vorbehaltlich rechtzeitig mitgeteilter Änderungen.
14. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine wirksame Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen möglichst nahe kommt.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für diese Bedingungen und sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen dem Unternehmen und dem Kunden gilt ausschließlich schweizerisches materielles Recht unter Ausschluss etwaiger Kollisionsnormen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand: Zürich, Schweiz.